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Die Baugenehmigung

Einer der wichtigsten Aspekte, die vor dem Bau eines neuen Gartengebäudes zu berücksichtigen ist, wäre die Frage, ob für das von Ihnen gewählte Gebäude eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob es von der Genehmigungspflicht befreit ist. Bestimmte Gebäude, die besondere technische Eigenschaften aufweisen, benötigen unter Umständen keine Baugenehmigung, so dass Sie sich die Anträge und somit viel Zeit und Geld sparen können.

Wenn Sie Ihr Gartenhaus planen, sollten Sie sich zunächst die folgenden Fragen stellen:

• Möchten Sie die Langlebigkeit Ihres Gartenhauses mit einem starken Fundament deutlich erhöhen?
• Wie groß soll Ihr Gartenhaus sein und wo wird es stehen?
• Wie möchten Sie es nutzen? Als Geräteschuppen oder als Wohnsitz im Sommer?

Eine Baugenehmigung kann für Holzbauten aller Arten, Größen, Zwecke und anderer technischer Merkmale erforderlich sein. Die Vorschriften hängen stark vom jeweiligen Bundesland ab und können je nach Standort des neuen Bauwerks drastisch variieren – je nachdem, ob es im eigenen Garten hinter dem Haus, in einem stark bebauten Gebiet oder z.B. im Alpenvorland errichtet werden soll.

Für kleine Holzgebäude ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, wenn sie in einer Stadt (oder einem bebauten Gebiet) errichtet werden. Für Gebäude, die außerhalb von Ortschaften (Gebiete im Umland) gebaut werden sollen, sind die Anforderungen wesentlich strenger. In diesem Fall ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich.

In der folgenden Tabelle finden Sie die Mindestanforderungen für den Bau von Holzgebäuden in den einzelnen Bundesländern. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um Richtlinien handelt und wenden Sie sich vorab immer an die zuständige Behörde, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
 

Bundesland / In bebauten Gebieten / Im Außenbereich
Baden-Württemberg > 40m³ Gebäudevolumen / > 20m³ Gebäudevolumen
Bayern > 75m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
Berlin > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
Brandenburg > 75m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
Bremen  > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
Hamburg > 30m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
Hessen > 30m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg- Vorpommern > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen > 40m³ Gebäudevolumen / > 20m³ Gebäudevolumen
Nordrhein-Westfalen > 75m³ Gebäudevolumen / nur Land- und Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz > 50m³ Gebäudevolumen / > 10m³ Gebäudevolumen
Saarland > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
Sachsen > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
Schleswig Holstein > 30m³ Gebäudevolumen / > 10m³ Gebäudevolumen
Thüringen > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
 

Um sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen sich bei Ihrer Landesbauverwaltung zu erkundigen und sicherzustellen, dass das von Ihnen gewählte Gartenhaus alle Voraussetzungen erfüllt, um ohne Baugenehmigung errichtet werden zu können. Außerdem raten wir Ihnen, vor Beginn des Bauvorhabens mit Ihren Nachbarn zu sprechen, da rechtswidrig errichtete Gartenhäuser zu unangenehmen Nachbarschaftsstreitigkeiten führen können.
 

Unser Service für Baugenehmigungen

Sollte Ihr ausgewähltes Gebäude nicht die oben genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Wenn Sie möchten, dass wir Sie bei diesem Prozess unterstützen, indem wir Ihnen Zeichnungen, Begleitdokumente oder andere notwendige Anleitungen zur Verfügung stellen, können wir Ihnen dies als zusätzlichen Service anbieten. 

In der folgenden Tabelle finden Sie Angebote für unseren Planungsgenehmigungsservice und Preise für zusätzliche Dienstleistungen:


Statische Berechnungen
Garagen und Gartenhäuser (bis zu 54 m²): 1065 EUR
Wochenend- und Sommerhäuser: 1545 EUR
Wohnhäuser: 2125 EUR
Statik für die Gründung  (Stahlbetonplatte auf Frostschutzschotterschicht oder Streifenfundament): 1500 EUR


Berechnung des Wärmewiderstands
Alle Holzgebäude: 1065 EUR


Bearbeitung des Antragsformulars für die Baugenehmigung
Garagen, Carports und Gartenhäuser (bis zu 54 m²): 515-667 EUR (je nach Anschrift)
Wochenend- und Sommerhäuser: 2000 EUR
Wohnhäuser: 2500 EUR

 

Wenn Sie bestimmte Aspekte zu Ihrem ausgewählten Holzhaus besprechen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – zögern Sie nicht, uns anzurufen unter 4921738519997 oder schreiben Sie uns: [email protected] .

 

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