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Die Baugenehmigung
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Einer der wichtigsten Aspekte, die vor dem Bau eines neuen Gartengebäudes zu berücksichtigen ist, wäre die Frage, ob für das von Ihnen gewählte Gebäude eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob es von der Genehmigungspflicht befreit ist. Bestimmte Gebäude, die besondere technische Eigenschaften aufweisen, benötigen unter Umständen keine Baugenehmigung, so dass Sie sich die Anträge und somit viel Zeit und Geld sparen können.
Wenn Sie Ihr Gartenhaus planen, sollten Sie sich zunächst die folgenden Fragen stellen:
• Möchten Sie die Langlebigkeit Ihres Gartenhauses mit einem starken Fundament deutlich erhöhen?
• Wie groß soll Ihr Gartenhaus sein und wo wird es stehen?
• Wie möchten Sie es nutzen? Als Geräteschuppen oder als Wohnsitz im Sommer?
Eine Baugenehmigung kann für Holzbauten aller Arten, Größen, Zwecke und anderer technischer Merkmale erforderlich sein. Die Vorschriften hängen stark vom jeweiligen Bundesland ab und können je nach Standort des neuen Bauwerks drastisch variieren – je nachdem, ob es im eigenen Garten hinter dem Haus, in einem stark bebauten Gebiet oder z.B. im Alpenvorland errichtet werden soll.
Für kleine Holzgebäude ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, wenn sie in einer Stadt (oder einem bebauten Gebiet) errichtet werden. Für Gebäude, die außerhalb von Ortschaften (Gebiete im Umland) gebaut werden sollen, sind die Anforderungen wesentlich strenger. In diesem Fall ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Mindestanforderungen für den Bau von Holzgebäuden in den einzelnen Bundesländern. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um Richtlinien handelt und wenden Sie sich vorab immer an die zuständige Behörde, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Bundesland / In bebauten Gebieten / Im Außenbereich
• Baden-Württemberg > 40m³ Gebäudevolumen / > 20m³ Gebäudevolumen
• Bayern > 75m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
• Berlin > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
• Brandenburg > 75m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
• Bremen > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
• Hamburg > 30m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
• Hessen > 30m³ Gebäudevolumen / nur mit Baugenehmigung
• Mecklenburg- Vorpommern > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
• Niedersachsen > 40m³ Gebäudevolumen / > 20m³ Gebäudevolumen
• Nordrhein-Westfalen > 75m³ Gebäudevolumen / nur Land- und Forstwirtschaft
• Rheinland-Pfalz > 50m³ Gebäudevolumen / > 10m³ Gebäudevolumen
• Saarland > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
• Sachsen > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
• Sachsen-Anhalt > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
• Schleswig Holstein > 30m³ Gebäudevolumen / > 10m³ Gebäudevolumen
• Thüringen > 10m² Fläche / nur mit Baugenehmigung
Um sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen sich bei Ihrer Landesbauverwaltung zu erkundigen und sicherzustellen, dass das von Ihnen gewählte Gartenhaus alle Voraussetzungen erfüllt, um ohne Baugenehmigung errichtet werden zu können. Außerdem raten wir Ihnen, vor Beginn des Bauvorhabens mit Ihren Nachbarn zu sprechen, da rechtswidrig errichtete Gartenhäuser zu unangenehmen Nachbarschaftsstreitigkeiten führen können.
Unser Service für Baugenehmigungen
Sollte Ihr ausgewähltes Gebäude nicht die oben genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Wenn Sie möchten, dass wir Sie bei diesem Prozess unterstützen, indem wir Ihnen Zeichnungen, Begleitdokumente oder andere notwendige Anleitungen zur Verfügung stellen, können wir Ihnen dies als zusätzlichen Service anbieten.
In der folgenden Tabelle finden Sie Angebote für unseren Planungsgenehmigungsservice und Preise für zusätzliche Dienstleistungen:
Statische Berechnungen
Garagen und Gartenhäuser (bis zu 54 m²): 1065 EUR
Wochenend- und Sommerhäuser: 1545 EUR
Wohnhäuser: 2125 EUR
Statik für die Gründung (Stahlbetonplatte auf Frostschutzschotterschicht oder Streifenfundament): 1500 EUR
Berechnung des Wärmewiderstands
Alle Holzgebäude: 1065 EUR
Bearbeitung des Antragsformulars für die Baugenehmigung
Garagen, Carports und Gartenhäuser (bis zu 54 m²): 515-667 EUR (je nach Anschrift)
Wochenend- und Sommerhäuser: 2000 EUR
Wohnhäuser: 2500 EUR
Wenn Sie bestimmte Aspekte zu Ihrem ausgewählten Holzhaus besprechen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – zögern Sie nicht, uns anzurufen unter 4921738519997 oder schreiben Sie uns: [email protected] .