Die Frage nach der Baugenehmigung für Blockbohlenhäuser stellt sich meist, wenn ein Blockbohlenhaus errichtet werden soll, welches nicht dauerhaft bewohnt werden soll. Für Blockbohlenhäuser, die als Hauptwohnsitz errichtet werden, gibt es zwar auch die Regelung, dass die Vorschriften länderspezifisch sind, wie bei unbewohnten oder nur teilweise bewohnten Gartenhäusern auch aber es ist in der Regel überall eine Baugenehmigung einzuholen.
Was unbewohnte oder nur zeitweilig bewohnte Blockbohlenhäuser angeht, da sollte man eigentlich denken, dass man als Gartenbesitzer da eine freie Entscheidung hat, was man da baut. Das wäre schön und eigentlich erstrebenswert. Wozu die Bauvorschriften, außer dass „alles seine Ordnung“ haben muss, liest oder hört man selten. Es scheint, dass die Behörden dem Entstehen wilder Siedlungen in denen Menschen ohne behördliche Kontrolle untertauchen könnten oder der Entstehung slum-ähnlicher Strukturen damit einen Riegel vorschieben möchten.
Jedenfalls ist die Bewohnbarkeit, also etwa das Vorhandensein einer Toilette oder einer Heizung in den meisten Bundesländern ein Grund dafür, dass man eine Genehmigung braucht. Genehmigungsfrei sind generell immer Blockbohlenhäuser in Abhängigkeit vom umbauten Raum – diese Werte sind in jedem Land unterschiedlich, Sie werden weiter unten eine Tabelle dazu finden – und ohne „Aufenthaltsräume“. Dann gibt es wieder das Kriterium der „dauerhaften Bewohnung“, wie etwa in Schrebergärten, wo keiner etwas dagegen hat, wenn Sie dort ein Wochenende oder auch die Ferien verbringen, solange Sie noch einen anderen Hauptwohnsitz beibehalten. Also die Rechtslage ist ziemlich unübersichtlich und lokal verschieden. Wir haben trotzdem einmal den Versuch einer kleinen Übersicht gemacht.
Baugenehmigung für Blockbohlenhäuser: Ja oder Nein und wer kann sie stellen?
Drei Punkte spielen immer eine wichtige Rolle bei der Frage der Baugenehmigung für Blockbohlenhäuser:
* Wie groß soll dasBlockbohlenhaus werden? * Wo soll es hin und wie ist das Grundstück beschaffen? * Wie soll das Blockbohlenhaus eingerichtet werden? * Soll das Blockbohlenhaus frei stehen oder braucht es ein Fundament?Die Einschränkungen beziehungsweise Genehmigungspflichten richten sich in den Bundesländer nach diesen Punkten. Die Bestimmungen sind in den sogenannten „Landesbauverordnungen“ festgelegt.
Wir empfehlen eigentlich immer, ein Fundament, mindestens ein Punktfundament, zu errichten aus Gründen des Feuchtigkeitsschutzes und der Verankerung der Gebäude gegen Stürme aber gerade dieses führt strenggenommen oft zu einer Genehmigungspflicht.
Obschon wir versuchen werden, Ihnen einen Überblick zu verschaffen, kann es doch wichtig sein, dass Sie sich mit dem, was Sie verstanden haben und Ihren konkreten Fragen und Plänen vorab an das Bauamt wenden. In jedem Fall ist das zu empfehlen, wenn bei Ihnen der nachbarliche Frieden schon etwas wackelig ist, denn Nachbarn sind oft die Ursache für Anzeigen beim Bauamt. Es wäre auf jeden Fall gut, wenn Sie Ihr Vorhaben erst mit den Nachbarn besprechen. Sollte es Widerstand geben, bleibt Ihnen nichts übrig, als sich streng nach den örtlichen Vorschriften zu richten.
Falls Sie eine Baugenehmigung brauchen, sollten Sie jemanden mit der nötigen Qualifikation mit der Erarbeitung eines Bauantrages beauftragen. Nur Personen mit einer offiziellen “Bauvorlageberechtigung” dürfen in den meisten Bundesländern Bauanträge unterschreiben. Dies sind in der Regel Architekten, Innenarchitekten oder Bauingenieure.
Schon bei dieser Frage gibt es eine ganze Reihe von unterschiedlichen Vorschriften.
* Baden-Württemberg
* Bayern
* Berlin
* Bremen,
* Hamburg,
* Hessen
* Niedersachsen,
* Schleswig-Holstein,
In gibt es auch eine sogenannte „Kleine Bauvorlageberechtigung“, die besagt, dass auch Meisterinnen und Meister des Maurer-, Zimmerer- oder des Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks, sowie Bautechniker Bauanträge stellen können.
Falls Sie also eine „Große Bauvorlageberechtigung“ benötigen, dann lassen Sie sich diese von dem beauftragten Architekten oder Bauingenieur vorab nachweisen, damit Sie hinterher keine Probleme bekommen.
Ab welcher Größe werden Blockbohlenhäuser genehmigungspflichtig?
Die folgende Liste bezieht sich auf Blockbohlenhäuser oder Gartenhäuser ohne Fundament, mit einer maximalen Höhe von 2,5 Metern, die keine Toilette und keine Feuerstätte oder Heizung haben und nicht dauerhaft bewohnt sind. Ausschlaggebend ist der umbaute Raum angegeben in Kubikmetern (m³). Außenbezirke sind Gebiete, die nicht als Bauland ausgewiesen sind.
* Baden-Württemberg 40 m³ (20m³ in Außenbezirken)
* Bayern 75 m³ * Berlin 10 m² Grundfläche * Brandenburg 75 m³ * Bremen 10 m³ * Hamburg 30 m³ * Hessen 30 m³ * Meckleburg Vorp. 15 m³ * Niedersachsen 40 m³ (20 m³ in Außenbezirken) * Nordrhein-Westfalen 30 m³ * Rheinland-Pfalz 50 m³ (10 m³ in Außenbezirken) * Saarland 10 m³ * Sachsen 10 m³ * Sachsen-Anhalt 30 m³ * Schleswig-Holstein 30 m³ (10 m³ in Außenbezirken) * Thüringen 10 m³Sehen Sie sich den Bebauungsplan genau an. In manchen Fällen dürfen sogenannte „Nebenanlagen“ wie Lauben und Schuppen, also auch unbewohnte Blockbohlenhäuser, nur innerhalb bestimmter Bereiche, der sogenannten „Baugrenzen“ errichtet werden, die im Bebauungsplan eingezeichnet sind. Diese Grenzen dürfen dann nicht einmal von Teilen von neu errichteten Gebäuden überbaut werden.
Es gibt auch noch andere Bedingungen für die Genehmigung von Blockbohlenhäusern
Blockbohlenhäuser können zum Beispiel je nach örtlichen Gegebenheiten, wie der Nähe zu Denkmälern oder wenn sie „historische Ortsansichten“ stören auch nicht genehmigt werden, obwohl sie alle anderen Bedingungen erfüllen.
Ebenfalls schwierig wird die Errichtung von sogenannten Grilkotas, Hütten in denen man um einen zentralen Grill zusammensitzt, wie es im Norden Europas gerne gemacht wird. Die Grills werden als „Feuerstellen“ eingestuft und damit entfällt die Genehmigungsfreiheit selbst für Blockhaus die von der Größe und Bauart her sonst genehmigungsfrei wären.
Große Dachüberstände, wie wir sie gerne zum Schutz der Außenwände gegen Regen empfehlen, müssen sich in vielen Ländern leider auch als Vergrößerungen des „umbauten Raumes“ qualifizieren lassen, indem die überdachte Außenfläche einfach zur Grundfläche hinzugerechnet wird. Ob Sie sich dann bei Regen in Ihrem Gartenstuhl darunter setzen dürfen, ohne dass Sie Ihren Dachüberstand damit zu einem „Aufenthaltsraum“ machen, ist eine rechtliche Grauzone, die Sie vielleicht auch mit dem Bauamt vorab klären sollten.
Wenn Sie sich nicht an Ihrer Landtagsabgeordneten wenden möchten, damit er eine Lockerung der bestehenden Vorschriften betreibt, dann sind die Nachbarn immer ein guter Ansprechpartner. Reden Sie mit ihnen beiläufig über ihre Pläne, holen Sie ihren Rat ein und erzielen Sie eine Übereinstimmung oder besser sogar Mithilfe um Beschwerden zu vermeiden.